Hallo liebe Fotofreunde,
über das Pfingstwochenende findet in Leipzig seit 20 Jahren das "Wave-Gotik-Treffen" (kurz WGT, früher gab es im zweiten Wort auch noch ein "h" hinter dem "t") statt, zu dem etwa 20.000 Besucher kommen. Ein Programmpunkt ist immer das "Viktorianische Picknick", bei dem sich außergewöhnlich angezogene Leute (eben viktorianisch, Steampunk und viele andere Varianten) im Park zum Picknick treffen. Dieses Jahr war ich - wie ich mir im letzten Jahr vorgenommen hatte - mit meiner Kamera dabei und habe ein paar Fotos gemacht.
Das Ganze ist schon länger her, warum schreibe ich das jetzt? Bisher habe ich gezögert, die Fotos hier einzustellen, weil sie ja Personen zeigen und ich keine offizielle Erlaubnis dafür habe. Vor kurzem habe ich aber gefunden, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" (§ 23 Abs. 3 (1) KUG) veröffentlicht werden dürfen. Ich habe vor den Fotos die Personen gefragt, ob ich sie fotografienen darf und sie haben zugestimmt - aber ich habe natürlich nicht gefragt, ob ich die Fotos dann in einem Internetforum veröffentlichen darf... Die "Fotocommunity" schreibt dazu:
Langer Text, kurze Frage: Meint ihr, es spricht etwas dagegen, hier ein paar Fotos zu zeigen?
Grüße, Tim
PS: In der Hoffnung, dass das geht, habe ich den Text schon mal in die entsprechende Kategorie gesetzt.
über das Pfingstwochenende findet in Leipzig seit 20 Jahren das "Wave-Gotik-Treffen" (kurz WGT, früher gab es im zweiten Wort auch noch ein "h" hinter dem "t") statt, zu dem etwa 20.000 Besucher kommen. Ein Programmpunkt ist immer das "Viktorianische Picknick", bei dem sich außergewöhnlich angezogene Leute (eben viktorianisch, Steampunk und viele andere Varianten) im Park zum Picknick treffen. Dieses Jahr war ich - wie ich mir im letzten Jahr vorgenommen hatte - mit meiner Kamera dabei und habe ein paar Fotos gemacht.
Das Ganze ist schon länger her, warum schreibe ich das jetzt? Bisher habe ich gezögert, die Fotos hier einzustellen, weil sie ja Personen zeigen und ich keine offizielle Erlaubnis dafür habe. Vor kurzem habe ich aber gefunden, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" (§ 23 Abs. 3 (1) KUG) veröffentlicht werden dürfen. Ich habe vor den Fotos die Personen gefragt, ob ich sie fotografienen darf und sie haben zugestimmt - aber ich habe natürlich nicht gefragt, ob ich die Fotos dann in einem Internetforum veröffentlichen darf... Die "Fotocommunity" schreibt dazu:
Es waren einige Reporter und jede Menge Fotografen (Hobbyknipser bis Profis) vor Ort, einige Bilder sind auch in Zeitungen oder Internetseiten (z. B. vom MDR) erschienen."Derjenige, der an einer Veranstaltung teilnimmt, bei der er mit einer Berichterstattung durch die Medien rechnen muß, willigt jedenfalls dann in die Herstellung und grundsätzliche Veröffentlichung der Aufnahmen ein, wenn er für die Aufnahme posiert oder auch nur fröhlich in die Kamera blickt."
Langer Text, kurze Frage: Meint ihr, es spricht etwas dagegen, hier ein paar Fotos zu zeigen?
Grüße, Tim
PS: In der Hoffnung, dass das geht, habe ich den Text schon mal in die entsprechende Kategorie gesetzt.
"Deine ersten 10.000 Aufnahmen sind die schlechtesten." (Henri Cartier-Bresson)
"One good photo a month is a good month, twelve good photos a year is an amazing year." (Ansel Adams)
"One good photo a month is a good month, twelve good photos a year is an amazing year." (Ansel Adams)
Canon EOS 40D | Tokina AT-X Pro 11-16mm 2,8 DX | Sigma DC 17-70mm 2,8-4 OS HSM | Canon EF 28mm 1,8 USM | Canon EF 50mm 1,4 USM | Canon EF 70-200mm 4 L USM
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